Zweck der Ochsner-Grimm-Stiftung


Art. 21Die Stiftung hat zum Hauptzweck, die Lebensumstände schwermütiger und schwer kranker Menschen und ihrer Angehörigen zu erleichtern. Zu diesem Zweck kann sie Beiträge ausrichten oder eigene Angebote und Projekte umsetzen. Die Stiftung leistet Beiträge nur soweit, als die zumutbaren Eigenleistungen und die Angebote Dritter nicht ausreichen.

2 Die Stiftung kann in ihren Liegenschaften neue gemeinschaftliche Wohnformen und Wohnen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen fördern und wirtschaftlich benachteiligten Mieterinnen und Mietern den Zugang zu einer angemessenen Wohnung durch einen Mietzinsnachlass ermöglichen. Sie kann Gewerberäume vermieten und Raum für soziale Zwecke vergünstigt zur Verfügung stellen.  

3 Die Stiftung vermietet die Wohnungen aus ihrem Bestand zu angemessenen Mietzinsen. Die Mietzinse werden so angesetzt, dass sie zur Finanzierung der Vorhaben gemäss Abs. 1 und 2 beitragen.

4Die Stiftung kann Liegenschaften erstellen, ersetzen oder veräussern, wobei die Veräusserung nur ausnahmsweise und unter sichernden Auflagen im Sinne des Stiftungszwecks erfolgen darf.

5 Die Stiftung ist gemeinnützig und verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. 

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(Auszug aus der Stiftungsurkunde)